News von der Insel Sylt
Ladendiebstahl auf Sylt kann teuer werden…

Ladendiebstahl auf Sylt kann teuer werden… Am Donnerstagabend ereignete sich ein Vorfall in einem Edeka-Markt in Westerland, der die Aufmerksamkeit auf sich zog. Ein Mann stahl zwei Flaschen Whiskey aus dem Geschäft. Doch seine Fluchtmöglichkeiten waren begrenzt, denn die Polizei stoppte ihn kurz darauf und nahm ihn mit auf die Wache, da er keinen Ausweis bei sich trug.
Nach einer Vernehmung wurde der Whiskeyliebhaber wieder auf freien Fuß gesetzt. Dennoch könnte er teuer für seine Tat bezahlen, da kürzlich ein einschüchterndes Urteil gefällt wurde, das Diebe aufhorchen lässt.
Laut § 248a StGB sind fünf Jahre Haft möglich, aber ein jüngstes Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen kann das Strafmaß reduzieren. Ein Ladendieb wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er Tabak im Wert von 18,50 Euro gestohlen hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied jedoch zugunsten des Angeklagten, da es sich um geringwertige Güter handelte, die weniger als 50 Euro kosteten.
Dennoch ist theoretisch eine so hohe Strafe möglich, insbesondere wenn andere Faktoren ins Urteil einfließen, beispielsweise der Diebstahl von gesicherten Gegenständen in Schutzbehältnissen.
Im Falle der beiden Whiskey-Flaschen könnte es sich also durchaus zu einem kostspieligen Vergnügen entwickeln, irgendwo zwischen „Keine Anzeige“ und „Fünf Jahre Haft“. Dem Täter bleibt jetzt wohl nur die Option, abzuwarten und zu hoffen, dass die Konsequenzen nicht allzu schwerwiegend ausfallen.