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News von der Insel Sylt

Wichtig! Sylter Beherbergungskonzept vom Bauausschuss 2023 beschlossen

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Sylter Beherbergungskonzept vom Bauausschuss 2023 beschlossen
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Sylter Beherbergungskonzept wurde vom Bauausschuss 2023 befürwortet. Eine historische Abstimmung gab es am 14. März 2023 im Westerländer Rathaus. Im vollbesetzten Sitzungssaal der Gemeinde hat der Bauausschuss das beschlossen, worauf viele Bürger Jahrzehnte gewartet haben. Das Beherbungskonzept für die Insel…

Für die überwiegende Zahl der Sylter Familien kommt dieses Sylter Beherbergungskonzept zu spät. Längst ist die Insel in ein Mißverhältnis zwischen Ferienwohnungen und Dauerwohnraum gesackt. 

Die Anzahl der gebürtigen Sylter, die auf der Insel wohnen, ist auf 30% gefallen. 

Die Gemeinde Sylt, die Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch, Rantum, Tinnum und Westerland umfasst, bietet 11.000 Dauerwohnraum-Einheiten. Rund 78% der Inselbevölkerung wohnt hier. Dagegen stehen 7.000 Ferienwohnungen. Und das ist noch harmlos. In Hörnum, Kampen, Munkmarsch  und Wenningstedt ist die Anzahl der Zweitwohnungsbesitzer längst höher, als die der Sylter. Zum Teil wohnen – falsch – Zum Teil sind doppelt soviel „Zweitis“ gemeldet.

Sylter Beherbergungskonzept – Gründe

Man muss ein wenig tiefer graben, will man die Zusammenhänge erkennen und die strukturellen Probleme der Insel verstehen. Nehmen wir uns das beschauliche Kampen. Kampen hat je 100 Einwohner in etwa 95 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Danit würde jeder Kampener in Kampen arbeiten. Fakt ist aber leider, dass dort nur etwa 28,7 von 100 der Angestellten und Arbeiter wohnen.

Diese Diskrepanz tritt aber nicht nur in Kampen zutage. Bis auf List und Hörnum, mit ihren Nebenlagen, sind auf der ganzen Insel mehr Pendler, wie heimische Arbeiter in Lohn und Brot. Im Verhältnis zum Rest des Landes ist dies ein unschöner Rekord. Abgesehen davon, dass die Altersstruktur der auf der Insel wohnenden Menschen ebenfalls eine wenig erfreuliche Entwicklung aufweist. Denn Familien mit Kindern können sich auf Sylt kaum eine Wohnung leisten. So dominiert die Altersgruppe 50+.

Um es in einfache Worte zu fassen. Den höchsten Zuwachs/Durchlauf hat die Altersgruppe 20-29 Jahre. Die Gastronomie und Hotellerie braucht junge Arbeitskräfte. Diese Gruppe hat dann auch eine verhältnismässig hohe “Auswanderungsqoute”. Es wird also nur durchgetauscht.

Extrem abweichend ist das Verhältnis der klassischen Familien (Kinder bis 9), Erwachsene (30-39). Über vier Fünftel der Haushalte der Insel Sylt sind kinderlos. Denn diese können sich die Insel nicht leisten. Das gleiche gilt für Menschen ab 70 Jahre, die entweder kein Pflegeangebot finden oder ebenfalls am Wohnungsmarkt verzweifeln. Die Altersgruppe ü60 hält ebenfalls einen traurigen Rekord. Es gibt mehr Zweitwohnungsbesitzer wie Sylter…. 

Fachkräftemangel und der Fake mit dem Dauerwohnraum

Firmen sind auf der Insel für Arbeitgeber nur attraktiv, wenn sie auch Wohnungen stellen können. Dies hat zur Folge, dass es mittelständische Firmen gibt, die teilweise 5-6 Wohnungen mieten. Diese stehen dann zum größten Teil von Oktober bis Mai leer, da die Arbeitnehmer nicht benötigt werden. Deklariert sind diese Wohnungen als Dauerwohnraum. So kann  von den rund 11.000 Dauerwohnraumeinheiten also nochmals eine zweistellige Prozentzahl abgezogen werden. Voila Centerpark.

Nun also das Beherbungskonzept. Es kommt zu spät. Der Status Quo ist unumkehrbar. Zwar wird es in Zukunft weniger Bauvorhaben geben, doch sie werden nicht ganz gestoppt werden. Denn jedes Vorhaben wird detailiiert geprüft. Betrachten wir die Entwicklung der letzte Jahrzehnte, dann erscheint der Glaube an ein Umdenken eher naiv. Es fallen Dinge wie „strategische Marktanpassung„. Doch was wird genau passieren? Die Unternehmer der Insel werden eine Wohnung nach der anderen anmieten. Speziell bei den großen Gastronomiebetrieben ist dies üblich. Diese Wohnungen gehen selbstredend nicht an gebürtige Sylter, sondern an Auswärtige. Die Quote der Sylter wird noch weiter fallen.

„Dieser Abend hat zweifellos eine Wende in der Sylter Baupolitik eingeläutet und stellt nach Jahrzehnten gelebter Wildwuchs-Praxis eine Zäsur dar“ hat die Bürgerinitiative “Merret reichts” auf ihrer Facebookseite kommentiert. Auch die ordnungsgemäß gemeldete Nutzungen, „kreative“ Umgehungen sollen unterbunden werden.

Neun Mitarbeiter werden alleine für die Kontrolle der ordnungsgemässen Nutzung eingestellt. Mit diesem Beschluss soll aber auch Arbeit eingespart werden. Denn bei Standardanfragen zur Wohnraumnutzung kann jetzt auf das Sylter Beherbergungskonzept verweiesen werden.

Sylter Beherbergungskonzept – Was ist verboten?

Verboten bzw. untersagt würden zukünftig Boardinghouse, Ferienwohnung, Pension, Gasthaus, Gasthof, Jugendherberge, Hostel, Motel, Schulungsheim, Campingplätze (nur erlaubt in verschiedenen Ortsteilen), Nicht angemeldete, private Kurzzeitvermietung. Erlaubt (wird im Einzelfall geprüft) Aparthotel, Apartment-Hotel, Hotel, Hotel garni.

Am Donnerstag, den 16. März, findet die Sitzung der Gemeindevertretung Sylt im Friesensaal in Keitum statt und beginnt um 19 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich, d.h. auch Bürgerinnen und Bürger haben in der Einwohnerfragestunde das Wort.  Wird der Gemeinderat dem Sylter Beherbergungskonzept zustimmen?

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  1. Pingback: Merret reichts: Offener Brief vom 23. März 2023

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