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Wie 2023 aus „Lever duad üs Slav“ ein “mimimi” wird…

Wie aus „Lever duad üs Slav“ ein “mimimi” wird… Noch vor gut zwei Wochen ging die Schlagzeile in Deutschland herum wie ein Lauffeuer! Der Bauauschuss und die Gemeinde Sylt beschließen ein Beherbergungskonzept. Ferienwohnungen dürfen in der Gemeinde Sylt nicht mehr gebaut werden! Im Umkehrschluss: mehr Dauerwohnraum für Sylter oder die, die es werden wollen! Die Sylter Bürger freuten sich.

Der gesunde Menschenverstand hat nach einem halben Jahrhundert blinder Bauwut die Oberhand gewonnen. Ein Fanal der Wahrhaftigkeit inmitten einer von Investoren und Spekulaten domi….STOP! 

Montagabend entpuppte sich das Ganze im Bauauschuss als der von Kritikern erwartete Papiertiger. Baustopp ja…. aber natürlich nur mit Ausnahmen und außerdem…. 

“Und so schnell könne man das ja nicht umsetzen.”

Statt dem Irrsinn Einhalt zu gebieten, wird weitergemacht wie gewohnt. Von 120 noch offenen Bebauungsplänen war die Rede und Bauvoranfragen für Ferienwohnungen die gestellt wurden. Anfragen kann man ja mal. Das würde jeder Anwalt seinem Mandanten raten. Und Bauvoranfragen muss der Bauauschuss ja nun mal auch bearbeiten oder? Nein, eigentlich nicht, denn in dem Konzeptentwurf steht eindeutig, dass dieser auch dazu dient, derartige sinnlose Anfragen direkt zu unterbinden.  Dank dem neuen Konzept ist der Bau ja ohnehin ausgeschlossen. Eine derartige Anfrage würde nur Ressourcen blockieren.

Doch es kam. wie es kommen musste. Von den sieben Anfragen, die am Montagabend von Investoren bzw. Bauherren gestellt wurden, wurden drei positiv beschieden. Und auch für zukünftige Bauprojekte sieht es unter dem Strich gut für die Spekulanten aus. Denn hier kommt wieder die sieben-Jahres-Frist zum Tragen. Denn wenn ein Bebauungsplan vorliegt, so gilt dieser zwingend sieben Jahre lang. Dies wiederum bedeutet, dass die Planungen der letzten Jahre sind unumkehrbar. Es sei denn, man nimmt einen Schadensersatzanspruch des Bauherren in Kauf. Das Gesetz ist hier – wie auch beim Inhaber des Grundstückes “Alter Gasthof” in List – auf Seiten der Ferienwohnungsplaner. Was in Bezug auf die Verwunderung der Entscheider verwundert, ist die Blauäugigkeit der Wahrnehmung. Haben die lokalen Entscheider wirklich gedacht, die mit Spitzenanwälten, Bauplanern, Unternehmensberatern und Wirtschtsprüfern gespickten Reihen die unter der Ägide der Investoren stehen, lassen sich die Butter so einfach vom Brot nehmen? Denn sie selbst haben ja B-Blänen zugestimmt….

Und wer weiß wie es in sieben Jahre aussieht….  Investoren, Abrissunternehmer, Baufirmen und Spekulanten müssen sich also nicht verrückt machen. Alles scheint erstmal so zu bleiben, wie es ist. Aus Lever duad üs Slav ist “mimimi” geworden. So stellt es sich jedenfalls für den Beobachter dar…


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