News von der Insel Sylt
Zweitwohnungssteuer wird fällig – trotz Zutrittsverbots

Die Klage gegen die Zweitwohnungsbesteuerung ist gescheitert. Unser Bürgermeister Nikolas Häckel fasst es in einem prägnanten Satz zusammen. “Die Bereiche und Einrichtungen der Insel müssen aufrechterhalten werden. “
Ein Zweitwohnungsbesitzer hatte gegen die Besteuerung geklagt. Denn vom 3. April bis zum 3. Mai 2020 durfte er nicht auf die Insel. Corona hatte für das Betretungsverbot gesorgt. Mit der Klage ist er zunächst beim Verwaltungsgericht durchgekommen. Doch die Inselverwaltung wollte sich dies nicht gefallen lassen und legte Beschwerde ein. Nun ist dieses Thema zu den Akten gelegt. Die Steuern müssen gezahlt werden.
Es bleibt ein fader Nachgeschmack. Zweitwohnungsbesitzer verfügen ohne Zweifel über ausreichend Kapital, um eine solch geringe Steuer aufzubringen, die für das Allgemeinwohl unumgänglich ist. Solidarität ist nicht nur um Hörnum Odde zu marschieren und die schönen Robbenbilder zu teilen. Sie bedeutet auch, für dieses Privileg zu zahlen. Zum Glück sind die meisten “Zweitis” einsichtig und unterstützen die Insel wo sie können.